Häufige Fragen
Neben der Versorgung mit angemessener Bekleidung über einen Bekleidungsschein der Behörde erhalten die neu aufgenommenen Personen in einem Willkommenspaket Mittel und Gegenstände zur Körperhygiene und –pflege. Zudem werden sie mit weiteren spezifischen Pflege- und Hygieneartikeln (bspw. für Säuglinge und Kleinkinder) versorgt. Bei der Einweisung in die Wohnräume wird jeder Person eine Schlafdecke, ein Kopfkissen, ein Satz Bettwäsche und zwei Handtücher übergeben. Jeder Erwachsene (ab 16 Jahre) erhält für den ihm zugewiesenen Wohnraum einen eigenen Schlüssel, mit dem Türen elektronisch auf- und zugeschlossen werden können.
Asylsuchende werden zunächst in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt (Landkreis Oder-Spree) aufgenommen. Sie werden dort als Asylbewerbende registriert und durchlaufen eine medizinische Erstuntersuchung. Bei der Erstuntersuchung werden auch erste Hinweise auf eine besondere Schutzbedürftigkeit der Geflüchteten geprüft und dokumentiert. Die Asylbewerbenden werden dann je nach Kapazität, Schutzbedürftigkeit und Bleibeperspektive auf die Außenstandorte aufgeteilt. Abhängig von der Bleibeperspektive verbringen Asylsuchende kürzere oder längere Aufenthalte in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Brandenburg. Über die Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt werden sie auf die Landkreise und kreisfreien Städte weiterverteilt. Wird der Antrag auf Asyl vollends abgelehnt und besteht auch aus anderen Gründen kein subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot, werden die Asylsuchenden aufgefordert, Deutschland binnen einer festgelegten Frist zu verlassen.
Weiterführende Informationen zum Thema Asyl und Migration in Brandenburg bietet die Webseite vom Bündnis für Brandenburg der Landesregierung.
Alle Bewohnenden sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, ihre Angelegenheiten weitgehend selbstständig zu regeln. Zu diesem Zweck erfolgt möglichst unmittelbar nach der Ankunft eine Einweisung mit Informationen über die organisatorischen Abläufe und örtlichen Gegebenheiten in den Wohnheimen sowie eine orientierende Einweisung für das jeweilige Umfeld (Stadtgebiet, öffentliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel). Die Einweisungen werden dabei häufig durch Repräsentantinnen und Repräsentanten der jeweiligen Sprachgruppen durchgeführt. Eine Hausordnung informiert die Bewohnenden über die geltenden Regeln auf dem Gelände und in den Wohnräumen. Die neuankommenden Bewohnenden werden im Rahmen einer Willkommensveranstaltung und bei der Erstbegehung der Räumlichkeiten umfassend mit den Regeln vertraut gemacht.
Neue Bewohnende werden bei ihrer Ankunft zudem umfassend darüber informiert, welche Hilfen sie im Notfall in Anspruch nehmen können. Bei der Willkommensveranstaltung werden Sie auch über die Funktionen der Gewaltschutzbeauftragten und Vertrauenspersonen sowie über die vorhandenen Beratungsangebote und Beratungsformen aufgeklärt.
Die mündlich übermittelten Informationen zur Orientierung, der Hausordnung, zu Hilfsangeboten und Gewaltprävention werden in einer Willkommensmappe schriftlich zusammengefasst und den Bewohnenden in der entsprechenden Sprache überreicht.
Weitere Informationen zu Beratungs- und Hilfsangeboten, Brandschutzregeln und wichtige Notfallnummern werden in zentralen Schaukästen, Fluren, Containern und in den Sanitäranlagen angebracht oder liegen in den Beratungsräumen aus.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen ist ein elektronisches Registrierungssystem installiert. Alle Bewohnenden erhalten bei ihrer Ankunft einen Quartierpass mit persönlichen Daten, der elektronisch ausgelesen werden kann. In den Einrichtungen werden entsprechende Lesegeräte an Punkten installiert, die durch die Bewohnenden der Erstaufnahmeeinrichtungen mehrfach täglich frequentiert werden (Speisenausgabe, Auszahlungsstelle und Einlasskontrolle zur Liegenschaft). Beim Ausbleiben von Registrierungen in einem bestimmten Zeitraum erzeugt das Registrierungssystem Warnmeldungen. Damit gibt das System Hinweise auf Personen, die sich mutmaßlich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand bzw. in einer Notlage befinden oder aber das Wohnheim verlassen haben.
Bewohnende der Erstaufnahmeeinrichtungen können grundsätzlich Besuch empfangen. Die Kontrolle des Betretens und Verlassens der Liegenschaft durch Besucherinnen und Besucher gehört zu den Aufgaben des Wachschutzes, der an allen Standorten für die Objektbewachung zuständig ist und direkt der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) unterstellt ist. Besuchende müssen eindeutig angeben, wen sie besuchen möchten und sich mit gültigen Dokumenten ausweisen. Wenn Bewohnende keinen Besuch empfangen möchten, wird der Zutritt zur Liegenschaft verwehrt. Lehnen Besuchende die Vorlage ihrer Dokumente und die Aufnahme der erforderlichen Personendaten ab, erhalten sie ebenfalls keinen Zutritt zur Liegenschaft.
Die Bewohnenden werden voll verpflegt. Sie bekommen täglich drei Mahlzeiten zur Verfügung gestellt: Frühstück, warme Mittagsmahlzeit und Abendverpflegung. Zum Umfang der Verpflegung gehört auch das Angebot von zuckerfreien Getränken zu allen Mahlzeiten.
Die gesundheitsorientierte Speiseversorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird durch den Cateringdienstleister sichergestellt. Die Versorgung erfolgt nach den von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. empfohlenen Qualitätsstandards. Es wird auf eine ausgewogene Mischung aus Getreide, Getreideprodukten, Kartoffeln, Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Ei, Milch, Milchprodukten, Fetten und Ölen sowie einen angemessenen Rohkostanteil Wert gelegt.
Für die warme Mittagsmahlzeit werden täglich mindestens drei unterschiedliche Menüs angeboten, darunter auch eine vegetarische Mahlzeit.
Kulturelle und religiöse Ernährungsgewohnheiten werden respektiert und bei der Zusammenstellung der Kost berücksichtigt. Auf Schweinefleisch wird grundsätzlich verzichtet. Der muslimische Fastenmonat Ramadan wird in der Speiseversorgung ganz besonders berücksichtigt: Für die Fastenzeit wurde ein umfassendes Konzept erarbeitet, das die kulturellen Bedürfnisse erfüllt und gleichzeitig eine vollwertige Versorgung für die Bewohnenden sicherstellt. Am späten Abend wird die Küche geöffnet und stellt den Bewohnenden Brot, Aufstriche und ein warmes Hauptgericht zur Verfügung. Für das frühe Frühstück vor Sonnenaufgang erhalten die Bewohnenden am Abend Lunchpakete, die sie mit auf ihre Zimmer nehmen können. Für alle Bewohnenden, die nicht fasten, wird die Küche zusätzlich zu den normalen Zeiten geöffnet.
Für Säuglinge und Kleinkinder wird eine altersgerechte Kost bereitgestellt. Dem zeitlich abweichenden Ernährungsrhythmus wird durch Fertignahrung Rechnung getragen.
Sonderkost, die aus gesundheitlichen Gründen eingenommen werden muss, wird im Bedarfsfall bereitgestellt.
Die Bewohnenden erhalten bei Bedarf persönliche Bekleidung auf Basis eines Bekleidungsscheines der Zentralen Ausländerbehörde. Das erfolgt bereits bei der Ankunft der Asylsuchenden am Standort Eisenhüttenstadt. Auch in der Folgeunterbringung in Wohnheimen wird eine angemessene und bedarfsgerechte Bekleidung sichergestellt. Dabei wird die DRK-Flüchtlingshilfe Brandenburg von verlässlichen Partnern aus dem Bekleidungssektor und regionalen Initiativen unterstützt und arbeitet mit Kleiderkammern vor Ort zusammen.
Hausbetreuung: Erste Ansprechpersonen im Alltag sind die Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer. Sie geben Orientierung vor Ort und bei der Organisation des täglichen Lebens. Bei ihnen können die Bewohnenden den Bedarf von Sach-, Beratungs- oder sonstigen Hilfsleistungen anmelden oder Probleme in den Unterkünften besprechen. Die Hausbetreuung nimmt den Kontakt zu den Bewohnenden selbstständig und aktiv auf, damit sie von den Bewohnenden von Anbeginn deren Aufenthaltes als Ansprechpersonen wahrgenommen werden.
Sozialberatung: Für die Sozialberatung rund um die Themen Asylverfahren, Gesundheit und Familie stehen den Bewohnenden an den Standorten qualifizierte Sozialpädagoginnen und -pädagogen zur Verfügung. Sie kümmern sich um verschiedene Sorgen und Probleme der Bewohnenden und bieten ihnen umfassende Unterstützung in Krisensituationen. Bei Problemen und Anliegen, die nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen gelöst werden können, arbeitet der Sozialdienst mit externen Beratungsstellen zusammen oder vermittelt den Bewohnenden entsprechende Kontakte.
Vertrauenspersonen: In den Einrichtungen sind jeweils zwei Vertrauenspersonen benannt (eine weibliche und eine männliche Person), die den Bewohnenden speziell zum Thema Gewalt als qualifizierte und geschulte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen und sie vertraulich beraten und begleiten.
Gewaltschutzbeauftragte: In jeder Einrichtung ist eine Person als Gewaltschutzbeauftragte benannt, die als geschulter Spezialist in Themen der Gewaltprävention und des Gewaltschutzes als Ansprechperson zur Verfügung steht und im Falle einer Gewaltbetroffenheit oder eines Gewaltverdachts hinzugezogen wird.
Die DRK-Flüchtlingshilfe Brandenburg bietet den Bewohnenden der Erstaufnahmeeinrichtungen eine umfassende Sozialberatung. Qualifizierte Sozialpädagogen und -pädagogen mit relevanten Fremdsprachenkenntnissen beraten die Bewohnenden zu folgenden Themen:
Asylverfahren, Lebensunterhalt / Arbeit, Wohnen mit folgenden Schwerpunkten:
- Beratung zum Asyl- bzw. Rückführungsverfahren, Erläutern behördlicher / gerichtlicher Schreiben und Bescheide sowie der Rechtsschutzmöglichkeiten
- Beratung zum Leistungsbezug nach AsylblG
- Vermittlung von Beratungsmöglichkeiten zur Frage der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“)
- In Vorbereitung auf die Zeit nach der Verteilung bei entsprechender Aufenthaltsperspektive allgemeine Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme, zu Angeboten für Deutsch- und Integrationskurse und den Möglichkeiten einer Wohnungsunterbringung
Gesundheit, Sucht und besondere Schutzbedürftigkeit mit folgenden Schwerpunkten:
- Beratung zur Gesunderhaltung und Hygiene (inkl. Sexualhygiene)
- Hilfestellung bei Kontakt mit dem Medizinischen Dienst, Ärzten und Krankenhäusern
- Beratung zum Leistungsbezug nach § 4 AsylblG
- Beratung / Unterstützung für Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben
- Beratung hinsichtlich psychotherapeutischer Versorgungsangebote bei Verteilung innerhalb Brandenburgs bzw. bei einer Rückführung im Zielland
- Beratung / Unterstützung für Menschen mit Behinderung und Menschen mit schweren körperlichen Erkrankungen
- Krisenintervention bei Suchtproblematiken, Beratung hierzu sowie zu Entgiftungs- und Therapiemöglichkeiten bei Verteilung innerhalb Brandenburgs
Partnerschaft, Familie und Erziehung mit folgenden Schwerpunkten:
- Krisenintervention und Beratung bei Partnerschafts- und Erziehungsproblemen
- Beratung / Unterstützung für Alleinerziehende
- Vermittlung von Schutzmaßnahmen bei innerfamiliärer Gewalt (insbesondere Unterbringung an anderem Wohnheim-Standort)
- Beratung zu erzieherischen und schulischen Angeboten auch in Vorbereitung auf die Verteilung (Besuch Kita, Schule, frühkindliche Sprachförderung)
Die Sozialberatungen der Standorte bieten auch regelmäßig Gruppenberatungen an. Neben Fragen des Zusammenlebens und dem neuen Alltag der Geflüchteten werden hier auch verschiedene Sorgen und Probleme besprochen, die ihre besondere Situation mit sich bringt (z.B. welche Perspektiven ergeben sich für Geflüchtete in Deutschland? Wie kann der Alltag neu sortiert werden? Wie kann das Erlebte verarbeitet werden? Wie geht man mit der Sorge um Familie und Freunde um, die in der Heimat geblieben sind?).
Sozialberatende, die für die DRK-Flüchtlingshilfe Brandenburg in den Erstaufnahmen tätig sind, müssen mindestens eine der folgenden Sprachen auf B1-Niveau sprechen: Englisch, Russisch, Arabisch, Französisch.
Die DRK-Flüchtlingshilfe Brandenburg beschäftigt in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen zudem in der Hausbetreuung und Sozialberatung Mitarbeitende, die im Alltag bis zu 13 Sprachen abdecken können. Für seltene Sprachen werden zusätzlich Videodolmetscherinnen und -dolmetscher genutzt.
Die Mitarbeitenden übersetzen bei Gesprächen in der Sozialberatung. Die Teamleitungen Sozialberatung achten bei der Wahl der Übersetzenden sehr auf die Kompetenzen der Mitarbeitenden.
Bei sensiblen Themen wählen die Bewohner selbst, welche Übersetzenden zu Rate gezogen werden bzw. bringen andere Bewohnende für die Übersetzung zum Beratungsgespräch mit. Die hauptamtlichen Psychologinnen des Psychosozialen Dienstes können außerdem ein Budget der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) für hauptamtliche Dolmetschende in Anspruch nehmen.
Zur Anhörung schickt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eigene hauptamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer. Die Polizei stellt ebenfalls eigene Übersetzende bei Terminen.
Asylbewerbende verbringen bis zu sechs Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Für die meisten Bewohnenden ist diese Wartezeit und die damit verbundene Unsicherheit nur sehr schwer auszuhalten. Viele Bewohnende empfinden daher eine große Entlastung, wenn sie für die Zeit ihres Aufenthalts ihr Lebensumfeld mitgestalten und sich aktiv in die Arbeit der Erstaufnahmeeinrichtungen einbringen können. Sie helfen bei der Essensausgabe und in der Spülstraße, unterstützen die Hausmeister, indem sie kehren, Möbel transportieren, die Außenanlagen pflegen und sauber halten oder kleinere Reparaturen durchführen. Sie übernehmen selbstständig Angebote zur Sozialbetreuung, wie zum Beispiel Malkurse, und kümmern sich in enger Zusammenarbeit mit den Kitamitarbeitenden um die Kinderbetreuung in den Einrichtungen. Die Bewohnenden sind für die Reinigung ihrer Zimmer verantwortlich und achten darauf, dass auch die Gemeinschaftsräume sauber bleiben.
Zudem können die Bewohnenden jederzeit Verbesserungsvorschläge einbringen. Hierfür wurde unter anderem ein Repräsentanten-Programm eingeführt, bei dem aus der gesamten Bewohnerschaft mehrere Vertretende aus unterschiedlichen Sprachgruppen von den Bewohnenden ausgewählt werden. Die Repräsentanten kommen einmal pro Woche zusammen und besprechen gemeinsam mit den DRK-Mitarbeitenden, wie Leben und Alltag in den Einrichtungen verbessert werden können. Viele Vorschläge der Bewohnenden werden in den Alltag integriert, wie etwa das Schlangenmanagement in der Mensa, bei dem ein verantwortlicher Bewohner effizientes Anstehverhalten und die effiziente Nutzung der Essensausgaben unterstützt.
Um das soziale Miteinander zu fördern und um bei den Bewohnenden in ihrer besonderen Situation für Ablenkung zu sorgen, bietet die DRK-Flüchtlingshilfe den Bewohnenden zudem unterschiedliche Freizeitaktivitäten. In enger Zusammenarbeit zwischen DRK-Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Bewohnenden werden Sportkurse, Musikunterricht, Fahrrad- und Holz-Werkstätten, Koch-AGs, Malkurse, Kaffeenachmittage und Feste organisiert. Mit ihren Freizeitzentren, Spielplätzen, Sport- Gemeinschafts- und Gebetsräumen, Fernsehzimmern und Unterrichtsräumen bieten die Einrichtungen zudem ein abwechslungsreiches Raumangebot.
Die Akzeptanz für Geflüchtete und Flüchtlingshilfe zu fördern, ist eines der zentralen Anliegen des DRK. Die DRK-Flüchtlingshilfe Brandenburg initiiert und fördert daher Aktivitäten im lokalen Umfeld der Erstaufnahmeeinrichtungen, die den Geflüchteten und deren Bedürfnis nach ersten sozialen Kontakten zur deutschen Gesellschaft, der Entwicklung einer beiderseitigen Akzeptanz sowie nach Beschäftigung kultureller, sportlicher oder gemeinnütziger Art zugutekommen.
Als eine der tragenden Säulen des Deutschen Roten Kreuzes bietet vor allem das Ehrenamt zahlreiche Möglichkeiten, um positive Begegnungen zwischen den Bewohnenden der Erstaufnahmeeinrichtungen und Menschen aus der Umgebung zu fördern. Die Arbeit der DRK-Flüchtlingshilfe Brandenburg wird durch Ehrenamtliche unterstützt. Sie geben Deutschkurse, gestalten Freizeitangebote, organisieren Sportturniere, Feste oder Bastelnachmittage. Zudem arbeitet die DRK-Flüchtlingshilfe Brandenburg mit örtlichen Ehrenamtsinitiativen und Vereinen zusammen.
Die Objektleitungen stehen in engem Kontakt zu den Bürgermeistern und öffentlichen Institutionen an den Standorten. Das ermöglicht eine regelmäßige Abstimmung darüber, wie das Zusammenleben im Ort sowohl für die Bewohnenden der Erstaufnahmeeinrichtungen als auch für die Menschen vor Ort verbessert werden kann.
Durch die Tätigkeit des DRK in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Brandenburg wurden an den Standorten viele neue Arbeitsplätze geschaffen. Die DRK-Flüchtlingshilfe Brandenburg sowie die mit den Erstaufnahmeeinrichtungen kooperierenden Partner und Subunternehmen sind sehr darum bemüht, freie Stellen mit Bewerbenden aus der Region zu besetzen. Dienstleistungsaufträge werden bevorzugt an örtliche Anbieter vergeben.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen sind allgemeinmedizinische Ambulanzen eingerichtet, in denen medizinisches Personal während der Sprechstundenzeiten für die Versorgung der Bewohnenden (ähnlich einem Hausarzt) zur Verfügung steht. Die Versorgung umfasst auf Grundlage von § 4 Asylbewerberleistungsgesetz und § 15 SGB insbesondere folgende Leistungen:
- Ärztliche und Zahnärztliche Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung oder Linderung erforderlichen Leistungen. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
- Ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel für werdende Mütter und Wöchnerinnen.
- Im Einzelfall weitergehende medizinische Leistungen wie Versorgung mit Hilfsmitteln und psychiatrische Versorgung
- Erfassung des Impfstatus der Bewohner und Durchführung von Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Bei Bedarf erfolgt die Überweisung zu niedergelassenen Fachärzten bzw. zu stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Die DRK-Mitarbeitenden unterstützen die Bewohnenden bei der Inanspruchnahme von fachärztlichen Behandlungen und der Vereinbarung von Terminen, beraten sie im Hinblick auf Gesundheitspflege und Nachsorge.
Der größte Anteil geflüchteter Kinder und Jugendlicher, die in Brandenburg leben, ist im Gegensatz zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Familienverband mit den Eltern eingereist und lebt bis zum Abschluss des Asylverfahrens größtenteils in den Gemeinschaftsunterkünften.
Unter den Bewohnenden der Erstaufnahmeeinrichtungen befinden sich viele Kinder. Das DRK sieht sich daher in der besonderen Verantwortung, den Schutz von Kindern, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, sicherzustellen und aktiv mitzugestalten.
Das Gewaltschutzkonzept der Erstaufnahmeeinrichtungen des DRK im Land Brandenburg sowie die „DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK“ sind für die Erstaufnahmeeinrichtungen handlungsleitend.
Die DRK-Flüchtlingshilfe Brandenburg gGmbH hat zudem die Erarbeitung von kooperativen Vereinbarungen mit den örtlichen Jugendämtern (gem. § 8a SGB VIII) initiiert, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbindlich zu regeln.
Die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt wird zudem seit November 2016 bei der Umsetzung von Kinderschutzstandards von der Kinderrechtsorganisation „Save the Children“ unterstützt. Im Rahmen der Kooperation haben das DRK und Save the Children gemeinsame Projekte auf den Weg gebracht. Ziel der Projekte ist es, Bildung, Teilhabe und Lebensbedingungen von Kindern mit Fluchterfahrung in Deutschland zu verbessern und die Kinderschutzstandards in der Einrichtung auszubauen.
Weiterführende Links:
Gewaltschutzkonzept der Erstaufnahmeeinrichtungen des DRK im Land Brandenburg
DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Artikel: Kinderschutz- und Spielräume in Eisenhüttenstadt (Save the Children)
Für Kinder und Jugendliche, die sich in der Erstaufnahme befinden, beginnt spätestens nach 90 Tagen die Schulpflicht. Solange die Schulpflicht ruht, besteht die Möglichkeit, an Sprachförderkursen in der Erstaufnahmeeinrichtung teilzunehmen.
Mit Beginn der Schulpflicht erhalten die Kinder und Jugendlichen neben Deutschunterricht auch klassenstufenabhängig Unterricht in unterschiedlichen Fächern, wie Mathematik, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Geografie etc. Die Lehrkräfte für den Unterricht stellt das Brandenburgische Bildungsministerium (Schulamt).